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FFP2 MASKENPFLICHT / 2G Regel
Geschätzte AbospielerInnen,
liebe Gäste, liebe Mitglieder!
Wir dürfen zum wiederholten Male auf die aktuell gültigen Regelungen aufmerksam machen.
Ob uns diese persönlich zusagen oder nicht, spielt hierbei keine Rolle und wir bitten um euer aller Verständnis, dass wir als Vorstandsmitglieder auf
die Einhaltung der aktuellen Regelungen bestehen müssen und auch dementsprechend im direkten Dialog aufmerksam machen werden.
Vor allem sind uns die folgenden 2 Punkte ein besonderes Anliegen, da wir hier leider vermehrt feststellen müssen, dass diese seitens einiger SpielerInnen nur sporadisch oder gar eingehalten werden:
• Indoor gilt Maskenpflicht. Die Maske kann zur Sportausübung abgenommen werden
• Vor Betreten der Halle müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern
Wir denken es ist nicht zu viel verlangt, im Sinne der Gemeinschaft aller TennisspielerInnen die in der UTC Hallen dem Tennissport nachgehen, sich kurz via QR Code zu registrieren (Dauer 10 Sekunden) oder in die Liste einzutragen oder in der Umkleide bzw. im Hallengang die Maske zu tragen.
Wir bedanken uns für die künftige Einhaltung.
Für den Vorstand,
Florian Reiter
Obmann-Stv.
Die gültigen Regelungen im Tennis
Die mit 27. Dezember in Kraft getretene novellierte COVID-Bundesverordnung wirkt sich wie folgt auf den Tennissport aus:
• Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G-Nachweis betreten werden
• Indoor gilt Maskenpflicht. Die Maske kann zur Sportausübung abgenommen werden
• Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
• Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
• Vor Betreten der Halle müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern
• Spitzensport ist ohne TeilnehmerInnenbeschränkung möglich (für ZuschauerInnen gilt 2.000/4.000)
• Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)