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NACHWEIS 2G REGEL / Information

NACHWEIS 2G REGEL / Information

 Die gültigen Regelungen im Sport 

Bundesregierung und Landeshauptleute haben beschlossen, die Stufen zwei, drei und vier des Corona-Stufenplans mit 8. November 2021 gleichzeitig in Kraft zu setzen (9BGBLA_2021_II_459.pdfsig-1.pdf gültige Verordnung). Eine Maßnahme, die natürlich auch den Sport mit seinen 15.000 Vereinen und rund 2 Millionen Vereinsmitgliedern trifft.

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Breitensport: Vor Betreten des Platzes müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern
  • Für TrainerInnen und BetreuerInnen, die einen kommerziellen Beruf ausüben und daher ihrer Arbeit nachgehen, gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien). Als TrainerInnen und BetreuerInnen gelten Personen mit einer tennisspezifischen Ausbildung und/oder behördlicher Berechtigung
  • Für SpitzensportlerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien). Die Liste der genehmigten SpitzensportlerInnen bleibt unverändert
  • Der ÖTV empfiehlt, die Anzahl der betreuenden Personen bei Jugendturnieren möglichst gering zu halten und auf eine Person pro Anlage zu beschränken

Zu beachten ist, dass Bundesländer und Gemeinden gegebenenfalls weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können. Details dazu entnehmen Sie bitte der Website von Sport Austria. Sport Austria Homepage

Als Verein und Hallenbetreiber sind wir seitens des ÖTV und der Landesverbände dennoch angehalten, die 2G-Regel stichprobenartig zu kontrollieren und werden dies im Rahmen unserer Möglichkeiten auch durchführen. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Einhaltung der 2G-Regel überprüfen müssen und auch keine Ausnahmen machen können, sollte diese nicht nachgewiesen werden.

Sollte die aktuelle Verordnung eine unmittelbare Auswirkung auf Ihr Tennisabo haben, bitten wir um direkt Kontaktaufnahme mit dem UTC Büro (07752/83715).


EInhaltung der 2G Regel
Vor Betreten des Platzes müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Die Überprüfungspflicht liegt bei den SpielerInnen

ANLEITUNG:

QR-CODE scannen oder die Web Adresse eingeben bzw. Link folgen:

UTC Ried Gästeregistrierung

Formular ausfüllen und Platzauswahl (1-2-3-4) treffen

FERTIG.


User ImageFlorian Reiter, 08. November 2021